Informationen zur Wahl des Elternbeirats
Für die Wahl des Elternbeirates gelten folgende Regeln:
- Die Mitglieder des Elternbeirates werden aus allen Erziehungsberechtigten, die mindestens ein Kind an der Schule haben, gewählt.
- Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die mindestens ein Kind an der Schule haben. Pro Kind an der Schule kann eine Stimme vergeben werden.
- Jeder Wahlberechtigte kann als Kandidat vorgeschlagen werden (sein Einverständnis vorausgesetzt) bzw. sich selbst vorschlagen. Lehrer, die an der Schule unterrichten, können nicht in den Elternbeirat gewählt werden.
- Gem. Schulordnung besteht der Elternbeirat je nach Schulgröße zwischen 5 und 12 Mitgliedern. Je 15 Schüler wird ein Elternbeiratsmitglied gewählt, höchstens aber 12.
- Die Amtszeit des Elternbeirats endet mit der Wahl des nachfolgenden Elternbeirats.
Wahlvorschläge einreichen
- Jeder Erziehungsberechtigte eines Kindes an der Schule kann einen anderen Erziehungsberechtigten eines Kindes an der Schule zur Wahl vorschlagen, muss aber dessen Einverständnis einholen. Lehrer, die an der Schule unterrichten, können nicht in den Elternbeirat gewählt werden.
- Auch noch direkt am Wahlabend können Vorschläge eingebracht werden.
Weiterführende Links
- Bayerisches Kultusministerium "Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule"
- Bayerisches Kultusministerium "Die wichtigsten Gesetze rund um das Thema Schule"
- Bayerische Staatskanzlei "Bayern.Recht"