Elterninfo
Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen, die Ihnen i. d. Regel bereits in einem Elternbrief mitgeteilt wurden. Ältere ElternInfos finden Sie weiterhin im Archiv.
Klicken Sie auf die jeweiligen Überschriften!
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schulen, die für die Zeit nach der vierten Grundschulklasse für Ihr Kind in Frage kommen können. Da es uns auch heuer leider nicht möglich ist, im Rahmen eines Elternabends zu informieren, haben die Schulen auf ihren jeweiligen Homepages die wichtigsten Informationen unter dem Link Information Übertritt für Sie zusammengestellt. Unter dem Link https://youtu.be/Cgzg6NvMbs4 finden Sie eine Präsentation zum Schulsystem in Bayern (Autor: Michael Hengst, Qualifizierter Beratungslehrer).
Dr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen |
Jahnstraße 10, 86399 Bobingen Mail: sekretariat@mittelschule-bobingen.de Tel. 08234 96550 |
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Staatliche Realschule Bobingen |
Willi-Ohlendorf-Weg 3, 86399 Bobingen |
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Gymnasium Königsbrunn |
Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Mail: sekretariat@gymkoenigsbrunn.de |
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Reischlesche Wirtschaftsschule Augsburg |
Alter Postweg 86a, 86159 Augsburg Mail: rws.stadt@augsburg.de Tel. 0821 32418202 |
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Abholzeiten für die Fahrt zur Siedlungsschule im Schuljahr 2021/2022
Firma: Göbel Bustransfer, Bobingen, Tel. 08234 / 998684-1
Route 1 / Abholung durch einen Großbus (30-Sitzer)
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:29 |
Hirtenstraße |
07:31 |
Landshuter Allee |
07:33 |
Rosenheimer Allee |
07:35 |
Kindergarten Point |
07:37 |
Landrat-Dr.-Frey-Platz |
Route 2 / Abholung mit einem 12-Sitzer-Bus
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:30 |
Bobingen Nord |
07:33 |
Roggenmühlstr. 32 |
07:35 |
Flurstraße 46 |
07:40 |
Venusberg |
07:45 |
IWB Tor West |
Rückfahrzeiten von der Siedlungsschule
ab der zweiten Schulwoche
Tag |
Abfahrtszeiten |
Montag | 12:20 Uhr, 13:05 Uhr |
Dienstag |
12:20 Uhr, 13:05 Uhr |
Mittwoch |
12:20 Uhr, 13:05 Uhr |
Donnerstag |
11:25 Uhr, 13:05 Uhr |
Freitag |
11:25 Uhr, 13:05 Uhr (4c muss warten) |

Mögliche Schullaufbahnen innerhalb des Bayerischen Schulsystems
In einem kurzen youtube-Video stellt Verena Hiemer, Beratungslehrerin an der Laurentius-Grundschule Bobingen, die verschiedenen Wege durch das Bayerische Schulsystem vor. Sie zeigt auf, mit welchen Abschlüssen in den verschiedenen Schularten welche Ausbildungsziele erreicht werden können.
Eigentlich wären dies Themen für einen Elternabend der Zweitklasskinder gewesen, der aber leider heuer nicht stattfinden kann. Wenn Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Meldeflichtige Krankheiten
Die folgenden Krankheiten sind in jedem Fall zusätzlich zur Krankmeldung meldepflichtig, d.h., die Schule ist sofort telefonisch zu informieren, wenn eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wird:
- Corona-Virus
- Virusgrippe / Influenza
- ansteckende Bindehautentzündung
- Kopfläuse
- Krätze
- 3-Tage-Fieber
- Hand-Fuß-Mund-Krankheiten

Auszüge aus der Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen und das Internet
Stand 01.08.2019
Auf Grund schulbehördlicher Vorgaben sind wir angehalten, diese Nutzungsordnung zu erlassen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik. Die Begriffe "Computer", "Rechner", "PC" etc. schließen im Folgenden - wo zutreffend - "iPad" und "Smartphone" mit ein.
1. Verhalten im Computerraum bzw. am PC im Klassenzimmer
- Während der Nutzung der Schulcomputer ist Essen und Trinken verboten.
- Der Drucker wird grundsätzlich von der Lehrkraft bedient. Schüler drucken nur nach ausdrücklicher Anweisung.
- Schüler dürfen im Schulnetzwerk keine Speichermedien verwenden (z.B. USB-Sticks).
- Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden, die sie umgehend an den Systemadministrator weitergibt. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
2. Beginn und Ende der Nutzung
- Computer dürfen nur nach Anweisung/Erlaubnis einer Lehrkraft angeschaltet werden.
- Schüler melden sich bei den Lernprogrammen (z.Zt.Antolin, Lernwerkstatt, Anton) mit ihrem zugewiesenen Benutzernamen und Passwort an.
- Andere Personen verwenden grundsätzlich ihre persönliche Nutzerkennung.
- Die Arbeit am Computer wird in der Regel durch das Schließen aller Programme und das Herunterfahren bzw. Ausschalten des Rechners beendet.
3. Verhalten während der Nutzung
- Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
- Es werden nur die von der Lehrkraft angegebenen Programme aufgerufen und diese auch in der vorgegebenen Weise genutzt. Das Aufrufen anderer Programme oder Funktionen (z.B. Spiele oder Malprogramme) ist untersagt.
- Dateien werden nur nach Anweisung der Lehrkraft gespeichert oder gelöscht.
4. Verbotene Nutzungen
- Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, kindergefährdende, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Der Internetzugang darf von Schülern nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es verboten, sich in Programme sozialer Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) einzuloggen, diese zu nutzen, Daten hochzuladen oder Kommentare abzugeben.
- Über die Computer der Schule dürfen keine Inhalte oder Informationen verbreitet werden, insbesondere keine Mails verschickt oder Inhalte in sozialen Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) gepostet werden.
- Die Verwendung von iMessage, FaceTime, Skype und anderen Kommunikationsplattformen ist nur unter Aufsicht und mit Erlaubnis der Lehrkraft zulässig.
- Das Hochladen von Daten (Videos, Bilder etc.) auf entsprechende Plattformen (z.B. Youtube) ist nicht erlaubt.
- Das Herunterladen von Anwendungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
5. Datenschutz und Datensicherheit
- Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Schlussvorschriften
Vor der ersten PC-Nutzung in einem Schuljahr findet für die entsprechende Person / Gruppe eine Nutzerbelehrung statt. Nutzer, die unbefugt Software von den Rechnern oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Die Schulleitung
