Elterninfo
Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen, die Ihnen i. d. Regel bereits in einem Elternbrief mitgeteilt wurden. Ältere ElternInfos finden Sie weiterhin im Archiv.
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Abholzeiten für die Fahrt zur Siedlungsschule im Schuljahr 2022/2023
Firma: Göbel Bustransfer, Bobingen, Tel.08203/961797-0
Route 1
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:26 |
Hirtenstraße |
07:28 |
Landshuter Allee |
07:30 |
Kindergarten Point |
07:32 |
Landrat-Dr.-Frey-Platz |
Route 2
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:20 |
Bobingen Nord |
07:22 |
Roggenmühlstr. 32 |
07:24 |
Flurstraße 46 |
07:26 | Isarstraße (neue Haltestelle in der Wertachstraße nahe neuem Baugebiet Point IV) |
07:38 |
Venusberg |
07:40 |
IWB Tor West |
Rückfahrzeiten für die Fahrt von der Siedlungsschule im Schuljahr 2022/2023
Tag |
Abfahrt |
Montag | 12:15, 13:00 |
Dienstag |
12:15, 13:00 |
Mittwoch |
11:20, 12:15 |
Donnerstag |
11:20, 13:00 |
Freitag |
11:20, 13:00 |
Am Dienstag, 13.09.2022, findet die Rückfahrt einheitlich um 11:20 Uhr statt.
Meldeflichtige Krankheiten
Die folgenden Krankheiten sind in jedem Fall zusätzlich zur Krankmeldung meldepflichtig, d.h., die Schule ist sofort telefonisch zu informieren, wenn eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wird:
- Corona-Virus
- Virusgrippe / Influenza
- ansteckende Bindehautentzündung
- Kopfläuse
- Krätze
- 3-Tage-Fieber
- Hand-Fuß-Mund-Krankheiten
Auszüge aus der Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen und das Internet
Stand 01.08.2019
Auf Grund schulbehördlicher Vorgaben sind wir angehalten, diese Nutzungsordnung zu erlassen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik. Die Begriffe "Computer", "Rechner", "PC" etc. schließen im Folgenden - wo zutreffend - "iPad" und "Smartphone" mit ein.
1. Verhalten im Computerraum bzw. am PC im Klassenzimmer
- Während der Nutzung der Schulcomputer ist Essen und Trinken verboten.
- Der Drucker wird grundsätzlich von der Lehrkraft bedient. Schüler drucken nur nach ausdrücklicher Anweisung.
- Schüler dürfen im Schulnetzwerk keine Speichermedien verwenden (z.B. USB-Sticks).
- Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden, die sie umgehend an den Systemadministrator weitergibt. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
2. Beginn und Ende der Nutzung
- Computer dürfen nur nach Anweisung/Erlaubnis einer Lehrkraft angeschaltet werden.
- Schüler melden sich bei den Lernprogrammen (z.Zt.Antolin, Lernwerkstatt, Anton) mit ihrem zugewiesenen Benutzernamen und Passwort an.
- Andere Personen verwenden grundsätzlich ihre persönliche Nutzerkennung.
- Die Arbeit am Computer wird in der Regel durch das Schließen aller Programme und das Herunterfahren bzw. Ausschalten des Rechners beendet.
3. Verhalten während der Nutzung
- Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
- Es werden nur die von der Lehrkraft angegebenen Programme aufgerufen und diese auch in der vorgegebenen Weise genutzt. Das Aufrufen anderer Programme oder Funktionen (z.B. Spiele oder Malprogramme) ist untersagt.
- Dateien werden nur nach Anweisung der Lehrkraft gespeichert oder gelöscht.
4. Verbotene Nutzungen
- Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, kindergefährdende, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Der Internetzugang darf von Schülern nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es verboten, sich in Programme sozialer Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) einzuloggen, diese zu nutzen, Daten hochzuladen oder Kommentare abzugeben.
- Über die Computer der Schule dürfen keine Inhalte oder Informationen verbreitet werden, insbesondere keine Mails verschickt oder Inhalte in sozialen Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) gepostet werden.
- Die Verwendung von iMessage, FaceTime, Skype und anderen Kommunikationsplattformen ist nur unter Aufsicht und mit Erlaubnis der Lehrkraft zulässig.
- Das Hochladen von Daten (Videos, Bilder etc.) auf entsprechende Plattformen (z.B. Youtube) ist nicht erlaubt.
- Das Herunterladen von Anwendungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
5. Datenschutz und Datensicherheit
- Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Schlussvorschriften
Vor der ersten PC-Nutzung in einem Schuljahr findet für die entsprechende Person / Gruppe eine Nutzerbelehrung statt. Nutzer, die unbefugt Software von den Rechnern oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Die Schulleitung