Elterninfo
Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen, die Ihnen i. d. Regel bereits in einem Elternbrief mitgeteilt wurden. Ältere ElternInfos finden Sie weiterhin im Archiv.
Klicken Sie auf die jeweiligen Überschriften!
gültig ab 13.11.2020
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schulen, die für die Zeit nach der vierten Grundschulklasse für Ihr Kind in Frage kommen können. Da wir heuer leider nicht im Rahmen eines Elternabends informieren können, haben die Schulen auf ihren jeweiligen Homepages die wichtigsten Informationen unter dem Link Information Übertritt für Sie zusammengestellt.
Dr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen |
Jahnstraße 10, 86399 Bobingen Mail: sekretariat@mittelschule-bobingen.de Tel. 08234 96550 |
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Staatliche Realschule Bobingen |
Willi-Ohlendorf-Weg 3, 86399 Bobingen |
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Gymnasium Königsbrunn |
Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Mail: sekretariat@gymkoenigsbrunn.de |
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Reischlesche Wirtschaftsschule Augsburg |
Alter Postweg 86a, 86159 Augsburg Mail: rws.stadt@augsburg.de Tel. 0821 32418202 |
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gültig ab 06.11.2020
Sehr geehrte Eltern,
mit großer Besorgnis verfolgen wir alle die steigenden Infektionszahlen und die eventuellen Veränderungen des Schulbetriebes.
In diesem Zusammenhang hat sich der regelmäßig tagende Corona-Krisenstab im Landratsamt Augsburg wie folgt geäußert: „Nach ausführlicher Diskussion sind wir einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verkleinerung der Klassen verbunden mit Wechselunterricht angesichts des konkreten Infektionsgeschehens im Landkreis noch nicht erforderlich ist“.
Das heißt, der Unterricht findet in den Schulen im Landkreis bis auf Weiteres statt wie vor den Ferien.
Die Maskenpflicht gilt in Bayern für alle Grundschulen unabhängig vom Inzidenzwert zum Schutze aller. Unsere Kinder haben sich an das Tragen der Mund-Nasenbedeckung mittlerweile schon gewöhnt, auch wenn es zweifellos eine große Anstrengung darstellt. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind eine Maske zum Wechseln mitzugeben und achten Sie darauf, dass die Maske gut sitzt und nicht ständig wieder über die Nase gezogen werden muss.
Da zum Hygienekonzept auch das regelmäßige Lüften der Klassenräume gehört, sollten die Kinder eine warme Jacke dabei haben, die griffbereit über der Stuhllehne hängt.
Bezüglich der Beschulung im Ganztag erhielten wir heute ein Schreiben des Kultusministeriums, das die Unterrichtspflichtzeit regelt:
„Die Teilnahmeverpflichtung an gebundenen Ganztagsangeboten ist vorübergehend für die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Ganztagsklassen freiwillig, sobald an dem jeweiligen Tag der reguläre Unterricht gemäß dem vorgesehenen Stundenmaß abgeschlossen ist. Die o. g. Regelungen können nur vorübergehend angewandt werden.“
Wir können deshalb momentan die Regelung beibehalten, dass in den Ganztagesklassen der Unterricht von Montag bis Donnerstag um 13:45 Uhr endet und Sie über die Klassenlehrkräfte rechtzeitig vorher vereinbaren, ob und an welchen Tagen Ihr Kind eine Betreuung benötigt. Es wird für jeden Tag das Betreuungspersonal (Lehrkräfte / externes Personal) entsprechend des Bedarfs eingeteilt.
Die Klassenlehrkräfte werden den Stundenplan in den Ganztagesklassen dahingehend ändern, dass der reguläre Unterricht bis 13:45 Uhr abgedeckt ist. Gegebenenfalls werden Hausaufgaben zur Übung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes mitgegeben.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen erholsamen, gesunden Ausklang der Ferien - trotz dieser schwierigen Zeit!

gültig ab 04.09.2020
Abholzeiten für die Fahrt zur Siedlungsschule im Schuljahr 2020/2021
Firma: Göbel Bustransfer, Bobingen, Tel. 08234 / 998684-1
Route 1 / Abholung durch einen Großbus (30-Sitzer)
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:29 |
Hirtenstraße |
07:31 |
Landshuter Allee |
07:33 |
Rosenheimer Allee |
07:35 |
Kindergarten Point |
07:37 |
Landrat-Dr.-Frey-Platz |
Route 2 / Abholung mit einem 12-Sitzer-Bus
Uhrzeit |
Haltestelle |
07:30 |
Bobingen Nord |
07:33 |
Roggenmühlstr. 32 |
07:35 |
Flurstraße 46 |
07:40 |
Venusberg |
07:42 |
IWB Tor West |
Rückfahrzeiten für die Fahrt von der Siedlungsschule in der ersten Schulwoche
im Schuljahr 2020/2021
Tag |
Abfahrt |
Dienstag, 08.09.2020 |
11:25 Uhr |
Mittwoch, 09.09.2020 |
11:25 Uhr und 13:05 Uhr (3c muss warten) |
Donnerstag, 10.09.2020 |
11:25 Uhr und 13:05 Uhr |
Freitag, 11.09.2020 |
11:25 Uhr und 13:05 Uhr |
Rückfahrzeiten für die Fahrt von der Siedlungsschule ab der zweiten Schulwoche
im Schuljahr 2020/2021
Tag |
Abfahrt |
Montag | 12:20 Uhr und 13:05 Uhr |
Dienstag |
12:20 Uhr und 13:05 Uhr |
Mittwoch |
12:20 Uhr und 13:05 Uhr (2c muss warten) |
Donnerstag |
11:25 Uhr und 13:05 Uhr |
Freitag |
11:25 Uhr und 13:05 Uhr |
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gültig ab 02.09.2020
Sehr geehrte Eltern,
die Schulleitung und das Kollegium der Grundschule Bobingen an der Singold begrüßen alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und Freunde der Schule sehr herzlich und wünschen einen guten Start ins neue Schuljahr! Bedingt durch die Corona-Situation ergeben sich heuer natürlich einige Besonderheiten. Solange es das Infektionsgeschehen zulässt, beginnen wir das Schuljahr aber mit normaler Klassenstärke im Präsenzunterricht.
1. Corona-Maßnahmen
Nach Maßgabe des Bayerischen Kultusministeriums werden die allgemein bekannten Hygienevorschriften im Schulhaus konsequent umgesetzt. Dies bedeutet insbesondere:
- Die Schulkinder tragen auf dem gesamten Schulgelände jederzeit einen Mund-Nasen-Schutz. Lediglich am eigenen Sitzplatz im Klassenzimmer darf dieser abgelegt werden.
- Besucher (also auch Eltern) tragen auf dem gesamten Schulgelände jederzeit einen Mund-Nasen-Schutz.
- Für alle gilt die Pflicht, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Dies gilt nicht für die Kinder im eigenen Klassenzimmer.
- Eltern werden gebeten, sich nur in dringenden Fällen im Schulhaus aufzuhalten und die Klassenzimmer nicht zu betreten.
2. Unterricht in der ersten Schulwoche
Am ersten Schultag, Dienstag, 08.09.2020, beginnt die Schule für die 2., 3. und 4. Klassen um 8.00 Uhr und endet um 11.20 Uhr. Die 1. Klassen starten am ersten Schultag zu unterschiedlichen Zeiten – Details siehe eigene Mitteilung und Webseite.
Ab Mittwoch, 09.09.2020 findet der Unterricht für alle Regelklassen nach Stundenplan statt. Für die Ganztagsklassen ist bis Freitag, 11.09.2020 Unterrichtsschluss um 13.00 Uhr, ab Montag, 14.09.2020 nach Stundenplan.
3. Bürozeiten
Das Sekretariat ist i.d.R. von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.
4. Sprechzeit der Schulleiterin
Um telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung über das Sekretariat wird gebeten.
5. Kommunikation über den "Schulmanager"
Seit dem vergangenen Schuljahr setzen wir verstärkt auf papierlose Kommunikation. Die folgenden Funktionen des Schulmanagers stehen zur Verfügung:
- Schwarzes Brett: Hier finden Sie aktuell allgemeine Informationen.
- Krankmeldung: Melden Sie Ihr Kind mit wenigen Klicks online krank. Der Anruf in der Schule entfällt. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Punkt 8. Entschuldigung Ihres Kindes bei Krankheit oder Verspätung.
- Elternbriefe: Sie erhalten alle Elternbriefe elektronisch. Unbedingt notwendig ist es, dass Sie den Erhalt eines Elternbriefes aktiv mittels des Buttons "Lesebestätigung" bestätigen. Dies ersetzt die Unterschrift und ist aus rechtlichen Gründen nötig.
- Nachrichten: Nutzen Sie Möglichkeit, mit den Lehrkräften auf diesem Weg zu kommunizieren.
- Sprechstunden: Buchen Sie im Schulmanager einen Termin für die wöchentlich angebotenen Sprechstunden.
- Terminkalender
6. Behandlung der lernmittelfreien Schulbücher
In diesen Tagen bekommt Ihr Kind Schulbücher für das neue Schuljahr ausgehändigt. Bitte wirken Sie auf Ihr Kind ein, dass die Bücher sorgfältig behandelt werden.
Beim Einbinden der Bücher bitten wir, keine Klebeeinbände (Klebefolien) zu verwenden. Ebenso dürfen Klebestreifen nicht die Buchinnendeckel berühren, da es sonst beim Entfernen der Einbände am Schuljahresende zu Beschädigungen der Bücher kommt. Halten Sie Ihr Kind bitte auch dazu an, im Schulranzen keine gefüllte Spitzerdose zu belassen, da auslaufende Spitzerdosen zur Verunreinigung der Bücher führen.
Die meisten Schüler behandeln die Bücher pfleglich. Sollten aber Bücher beschädigt werden, müssen diese am Schuljahresende bezahlt werden.
7. Schulwegsicherheit
Für die Kinder der Singoldschule: Bitte nutzen Sie im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes gleich zu Beginn des Schuljahres den „Festplatz“ als „Kiss & Goodbye“-Möglichkeit. Beachten Sie, dass die Zufahrt zum Lehrerparkplatz und das Ein- und Aussteigen in der Busschleife nicht gestattet ist und bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Benutzung des Fahrrades auf dem Weg zur Schule: Wir raten dringend davon ab, dass Kinder den Weg zur Schule mit dem Fahrrad zurücklegen, so lange sie noch nicht an der Fahrradausbildung der 4. Klasse teilgenommen haben. Auch später sollte Ihr Kind das Fahrrad auf dem Schulweg nur dann verwenden, wenn es ein sicherer Radfahrer ist.
Der Roller ist für den Schulweg wegen der großen Unfallgefahr ungeeignet! Eine sichere Aufbewahrung kann zudem nicht gewährleistet werden.
8. Entschuldigung Ihres Kindes bei Krankheit oder Verspätung
Wenn Ihr Kind z.B. wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kann, benötigen wir unbedingt die Meldung vor 8 Uhr. Im Falle unentschuldigten Fehlens sind wir in letzter Konsequenz gezwungen, die Polizei zu verständigen! Bitte beachten Sie die folgende Regelung:
- Krankheiten bis zu 3 Tagen: Krankmeldung über den Schulmanager ist ausreichend
- Krankheiten ab 4 Tagen: Ärztliches Attest notwendig.
- An den Tagen direkt vor oder nach Ferien oder Feiertagen besteht in jedem Fall Attestpflicht. Bei meldepflichtigen Krankheiten (siehe Webseite/ElternInfo) muss in jedem Fall die Schule telefonisch kontaktiert werden, zusätzlich zur Krankmeldung.
9. Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß GrSO eine Beurlaubung von Schülern nur auf Grund wichtiger persönlicher Gründe möglich ist. Reise- oder Urlaubstermine – insbesondere unmittelbar vor und nach Ferien – gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund. Auch bei Familienfesten (z.B. Hochzeiten) wird keine Genehmigung erteilt, deshalb bitten wir um entsprechende Planung. In Übereinstimmung mit dem Schulamt dürfen weder von der Klassenlehrkraft noch von der Schulleitung Beurlaubungen erteilt werden.
10. Elternabend / Elternbeiratswahl
Zu den jährlichen Klassenelternabenden, bei dem Sie wichtige Informationen zum Jahresstoff und zur Klasse erhalten und bei dem der Klassenelternsprecher gewählt wird, laden wir Sie zu folgenden Terminen ein. Je nach Klassengröße finden die Elternabende im Klassenzimmer oder in größeren Räumen (Aula, Musiksaal, Mensa ...) statt. Beachten Sie hierzu bitte die Beschilderung an der Eingangstür. Aufgrund der Hygienevorschriften darf pro Kind nur 1 Elternteil am Elternabend teilnehmen!
Die Termine der Elternabende sind – jeweils um 19 Uhr – am
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Siedlung |
Singold |
14.09.2020 |
1c |
1a, 1b, 2a, 2b |
15.09.2020 |
2c |
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16.09.2020 |
3c |
3a, 3b, 4a, 4b |
17.09.2020 |
4c |
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Wie und wann die Wahl des Elternbeirates stattfinden wird, geben wir rechtzeitig bekannt.
11. Sonstiges
Auf Grund schulbehördlicher Vorgaben sind wir angehalten, Datenschutzhinweise zu veröffentlichen, die den Umgang mit Daten zu den Personengruppen Schüler/innen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal sowie Mitarbeiter/innen im externen Ganztagsangebot im Detail darlegen. Diese Hinweise können Sie im Sekretariat einsehen und von der Schulwebseite unter Datenschutz herunterladen.
Ebenso bitten wir um Kenntnisnahme der Nuzungsordnung für die EDV-Einrichtungen (PC-Raum, iPads), die Sie auf der Schulwebseite unter Elterninfo einsehen können. Die Kinder werden von uns dbzgl. instruiert, und wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte, diese Nutzungsordnung mit Ihrem Kind ebenfalls zu besprechen.
12. Webseite
Alle wichtigen Informationen, Eindrücke aus dem Schulleben und vieles mehr finden Sie auf unserer Homepage www.grundschule-singold.de – seien Sie neugierig!
So hoffen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, liebe Eltern und wünschen jetzt Ihrer Tochter / Ihrem Sohn ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2020/2021!
Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Glockner, Rektorin, C. de Beisac, Konrektorin

gültig ab 07.05.2020
Bobingen, 07.05.2020
Liebe Eltern,
das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat beschlossen, dass der Schulbetrieb in geringem Umfang – unter strengen Vorsichtsmaßnahmen – teilweise wieder aufgenommen werden kann. In Anlehnung an einen Hygieneplan des Kultusministeriums vom 21.04.2020 und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen an unserer Schule bitten wir darum, dass Ihr Kind, ab Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 11. Mai 2020, folgende Regeln beachtet und unbedingt einhält. Bitte gehen Sie die Regeln mit Ihrem Kind schrittweise durch.
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind
- eine gute Händehygiene (Händewaschen mit Seife für 20 –30 Sekunden),
- das Einhalten von Husten-und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und
- das Abstandhalten (mindestens 1,5m).
Bei jeglichen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) bitte unbedingt zu Hause bleiben, um die Mitschüler, deren Familien und unsere Lehrkräft zu schützen.
Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (z.B. chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Schwächung des Immunsystems aufgrund von Chemotherapien oder Medikamenteneinnahme usw.) muss bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt. Hierfür ist ein (fach)ärztliches Attest erforderlich.
Mundschutzmasken (sog. Community Masken)
Die Verwendung von Mundschutzmasken außerhalb der Klassenzimmer ist Pflicht, da es bei unabsichtlich geringerem Abstand schützen kann. Wir bitten Sie Ihrem Kind eine 2. Maske mitzugeben.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Ankommen
- Nachhausegehen
- Pause
- Garderobe
- Einzelsituationen während des Unterrichts
Verhaltensregeln
- Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
- Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 –30 Sekunden), mehrmals am Tag im Klassenzimmer oder auf den Toiletten (Seife und Einweghandtücher sind ausreichend vorhanden)
- Einhaltung der Husten-und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) Nach dem Naseputzen gründlich die Hände waschen (mit Seife)
- Kein Körperkontakt (z.B. Händeschütteln, Umarmen usw.)
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
- Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o.Ä.)
- Tauschen und Verrutschen von Plätzen ist nicht gestattet, die Kinder müssen immer gleich sitzen
- Während des Unterrichts dürfen die Kinder nur aufstehen, wenn der Lehrer das erlaubt!
- Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots, Anstellen vor dem Schulhaus mit 1,5 m Abstand (entsprechende Markierungen sind vorhanden!)
- Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- Das Sekretariat darf jeweils nur von einem Schüler betreten werden.
Allgemeines zur Busbenutzung
- An den Bushaltestellen und im Bus herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, der Abstand von mind. 1,5 m muss eingehalten werden.
- Busabfahrt:
- Einstieg mit gebührendem Abstand
- Regeln des jeweiligen Busunternehmens müssen beachtet werden
- Busankunft:
- Abstandhalten schon beim Aussteigen aus dem Bus
- Schüler gehen grundsätzlich alleine!
- kein Körperkontakt
Zutritt auf das Schulgelände haben momentan nur die Kinder und das Personal. Bitte bringen SIe Ihr Kind – wenn überhaupt – nur bis zum Parkplatz!
Liebe Eltern, bitte betreten Sie das Schulhaus nur, wenn Sie einen – vorher telefonisch vereinbarten – Termin im Sekretariat wahrnehmen möchten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wir freuen uns auf ein Stück Normalität und wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gabriele Glockner, Rektorin
gez. Cornelia de Beisac, Konrektorin

gültig ab 01.09.2019
Meldeflichtige Krankheiten
Die folgenden Krankheiten sind in jedem Fall zusätzlich zur Krankmeldung meldepflichtig, d.h., die Schule ist sofort telefonisch zu informieren, wenn eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wird:
- Corona-Virus
- Virusgrippe / Influenza
- ansteckende Bindehautentzündung
- Kopfläuse
- Krätze
- 3-Tage-Fieber
- Hand-Fuß-Mund-Krankheiten

gültig ab 30.07.2019
Auszüge aus der Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen und das Internet
Stand 01.08.2019
Auf Grund schulbehördlicher Vorgaben sind wir angehalten, diese Nutzungsordnung zu erlassen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik. Die Begriffe "Computer", "Rechner", "PC" etc. schließen im Folgenden - wo zutreffend - "iPad" und "Smartphone" mit ein.
1. Verhalten im Computerraum bzw. am PC im Klassenzimmer
- Während der Nutzung der Schulcomputer ist Essen und Trinken verboten.
- Der Drucker wird grundsätzlich von der Lehrkraft bedient. Schüler drucken nur nach ausdrücklicher Anweisung.
- Schüler dürfen im Schulnetzwerk keine Speichermedien verwenden (z.B. USB-Sticks).
- Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden, die sie umgehend an den Systemadministrator weitergibt. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
2. Beginn und Ende der Nutzung
- Computer dürfen nur nach Anweisung/Erlaubnis einer Lehrkraft angeschaltet werden.
- Schüler melden sich bei den Lernprogrammen (z.Zt.Antolin, Lernwerkstatt, Anton) mit ihrem zugewiesenen Benutzernamen und Passwort an.
- Andere Personen verwenden grundsätzlich ihre persönliche Nutzerkennung.
- Die Arbeit am Computer wird in der Regel durch das Schließen aller Programme und das Herunterfahren bzw. Ausschalten des Rechners beendet.
3. Verhalten während der Nutzung
- Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
- Es werden nur die von der Lehrkraft angegebenen Programme aufgerufen und diese auch in der vorgegebenen Weise genutzt. Das Aufrufen anderer Programme oder Funktionen (z.B. Spiele oder Malprogramme) ist untersagt.
- Dateien werden nur nach Anweisung der Lehrkraft gespeichert oder gelöscht.
4. Verbotene Nutzungen
- Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, kindergefährdende, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Der Internetzugang darf von Schülern nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es verboten, sich in Programme sozialer Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) einzuloggen, diese zu nutzen, Daten hochzuladen oder Kommentare abzugeben.
- Über die Computer der Schule dürfen keine Inhalte oder Informationen verbreitet werden, insbesondere keine Mails verschickt oder Inhalte in sozialen Medien (Facebook, Whatsapp, Instagramm etc.) gepostet werden.
- Die Verwendung von iMessage, FaceTime, Skype und anderen Kommunikationsplattformen ist nur unter Aufsicht und mit Erlaubnis der Lehrkraft zulässig.
- Das Hochladen von Daten (Videos, Bilder etc.) auf entsprechende Plattformen (z.B. Youtube) ist nicht erlaubt.
- Das Herunterladen von Anwendungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
5. Datenschutz und Datensicherheit
- Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Schlussvorschriften
Vor der ersten PC-Nutzung in einem Schuljahr findet für die entsprechende Person / Gruppe eine Nutzerbelehrung statt. Nutzer, die unbefugt Software von den Rechnern oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Die Schulleitung

gültig ab 19.10.2018
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie für die Problematik der sog. "Smartwatches" sensibilisieren und Sie hierzu über die (straf-)rechtlichen Implikationen informieren.
Die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg hat deswegen über die Schulämter die Schulen auf diese Thematik aufmerksam gemacht und u.a. dargelegt, dass bei stichprobenartigen Kontrollen an Augsburger Schulen der Besitz und die Nutzung von Kinderuhren mit Abhörfunktion ("Kinder-Smart-Watches") festgestellt wurde. Geräte mit Abhörfunktion sind mittlerweile verboten.
Auch an unserer Schule haben wir schon Schüler/innen mit solchen Uhren gesehen.
Wir möchten deshalb feststellen, dass auch an unserer Schule das Mitbringen von verbotenen Geräten wie z.B. Kinderuhren mit Abhörfunktion, aber auch allgemein die Inbetriebnahme von Geräten, die über eine Abhörfunktion verfügen, nicht erlaubt ist und im konkreten Fall ggf. zur Anzeige gebracht wird. Insbesondere behalten wir uns zur Beweissicherung vor, das entsprechende Gerät in Verwahrung zu nehmen.
Bitte beachten Sie auch die Verbraucherinformation zu Kinderuhren mit Abhörfunktion der Bundesnetzagentur.
